Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der steil-racing GmbH
Hinweis: Die AGB haben sich zum 01.11.2020 geändert. Die Abweichungen sind im Text durch blaue Schrift hervorgehoben.
1. steil-racing GmbH
Die steil-racing GmbH betreibt Motorradtrainings für jedermann auf abgesperrten und meist homologierten Rennstrecken. Ziel ist es, den Motorradfahrern von heute zu ermöglichen, einerseits ihr Hobby in einen Umgebung mit minimalen Risiken zu erleben und andererseits das Fahrkönnen zu steigern um optimal für das Fahren auf der Strasse vorbereitet zu sein.
2. Anmeldung, Vertragsabschluss und Zahlung
Eine Buchungsanfrage für eines unserer Trainingsevents zu einer Veranstaltung kann über das Formular auf der www.steil-racing.de Webseite, unseren Webshop, wie aber auch per Email (info@steil-racing.de), per Post oder Telefon erfolgen.
Hierzu sind folgende Daten erforderlich
- Name, Vorname*
- Vollständige Adresse
- Geburtsdatum*
- Emailadresse*
- Telefonnummer*
- Veranstaltung mit Datum*
- Gruppe (Selbsteinschätzung)*
- Bestätigung zur Anerkennung unserer AGB*
- Startnummer (Wunsch)
*Pflichtangaben
Nach Prüfung der Eingabedaten und der Verfügbarkeit der Plätze seitens der steil-racing GmbH versenden wir eine schriftliche Bestätigung mit der entsprechenden zeitlichen vorgegebenen Zahlungsaufforderung. Ab dem Datum dieser Bestätigung wird der Teilnahmeplatz bis zum Tag geforderten Zahlungsdatum OHNE Rechtsanspruchs reserviert.
Die reine Buchungsanfrage verpflichtet weder den Interessenten noch den Veranstalter zu einem Vertragsabschluss. In der Buchungsbestätigung werden alle benötigten Informationen wie Zahlungsbedingungen, Rabattkonditionen, Kontoinformationen sowie die Hinweise auf unsere Teilnehmerbedingungen und AGBs bereitgestellt. Eine Platzreservierung oder sogar feste Zusage der Teilnahme auf Basis einer Buchungsanfrage erfolgt NICHT.
Durch die Zeitgerechte Zahlung oder ggf. angebotene Anzahlung für die Veranstaltung stimmt der Teilnehmer unseren Teilnahmebedingungen sowie auch den AGB der steil-racing GmbH zu.
Erst nach Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit der Buchungsbestätigung und Rechnung sowie die Zusage eines Teilnehmerstartplatzes, womit der Vertragsschluss bzw. die Buchung verbindlich ist. Die steil-racing GmbH versucht den Buchungswünschen für Gruppenzuordnung und Startnummer zu entsprechen, behält sich jedoch vor, diese eigenständig zu ändern. Die Buchungsbestätigungen erfolgen in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
3. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Veranstaltungen der steil-racing GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer verzichtet mit Abgabe seiner Anmeldung auf jegliche Schadensersatz- und sonstige Haftungsansprüche. Für Personen- oder Sachschäden der Teilnehmer, auch wenn sie durch Dritte zugeführt werden, haftet die steil-racing GmbH nicht. Grundsätzlich können auch gegenüber Dritten keine Ansprüche geltend gemacht werden insofern Schäden nicht nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit von Teilnehmern verursacht werden. Auch für Schäden welche durch den technischen Service (z.B.: Reifendienst verkratzt bei der Montage eine Felge) entstehen übernimmt die steil-racing GmbH oder Teammitglieder keine Haftung. Der Haftungsverzicht ist zusätzlich zu den AGB für jede Veranstaltung explizit durch den Teilnehmer oder seinen gesetzlichen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Für durch den Veranstalter, dessen Angestellten, dessen Mitarbeitern, dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, ist die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Teilnehmer haften selbst für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Personenschäden an Dritten. Die steil-racing GmbH übernimmt keine Haftung für den Zustand der Rennstrecken, der Straßen und Plätze und den dazugehörigen Einrichtungen. Jeder Teilnehmer haftet selbst, dies gilt auch für Schäden an Personen und Sachgütern, die durch Personen entstehen, welche das jeweilige Fahrzeug des Teilnehmers benutzen und selbst keine Teilnahmebestätigung vorgelegt haben. Für den Ausfall an Fahrzeiten auf der Rennstrecke bzw. Fahrstrecke infolge von Personen- oder sonstigen Schäden und Umständen, die nicht von der steil-racing GmbH zu vertreten sind, haftet die steil-racing GmbH nicht. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
4. Teilnahmebedingungen
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei einer Veranstaltung der steil-racing GmbH um eine Risikosportart handelt, die Teilnahme geschieht deshalb auf eigene Gefahr. Die steil-racing GmbH haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Nach erfolgter Anmeldung ist ein Haftungsverzicht von jedem Fahrer zu unterzeichnen und an der Fahrerbesprechung teilzunehmen. Eine Teilnahme am Fahrbetrieb ohne unterzeichneten Haftungsverzichtserklärung ist ausdrücklich verboten. Im Falle, dass ein Teilnehmer zeitlich nicht an der Fahrerbesprechung teilnehmen konnte, hat er sich beim Veranstalter zu melden. Er bekommt dann eine einzelne Unterweisung sobald dieses zeitlich möglich ist. Die bis dahin stattfinden Turns werden nicht erstattet.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, komplette Schutzkleidung zu tragen. Dazu gehören ein CE geprüfter Motorrad-Integralhelm, eine Motorradkombi, geeignete Motorrad-Handschuhe und Motorrad-Stiefel (keine Schnürstiefel). Das Tragen von zusätzlichen Rückenprotektoren ist Pflicht, insofern keiner in die Motorradbekleidung eingearbeitet ist. Es wird zusätzlich empfohlen geeignete Unteranzüge (langärmelige Multifunktionsunterwäsche oder Sportunteranzüge) zu tragen. Zusätzlich ist das Tragen von speziellen Airbag Westen sehr empfehlenswert da diese das Verletzungsrisiko auch bei leichten Stürzen drastisch reduzieren. Die Schutzkleidung kann jederzeit vom Veranstalter überprüft werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass diese unzureichend ist kann der Teilnehmer vom Fahrbetrieb ausgeschlossen werden. Eine Rückforderung der Teilnahmegebühr ist dabei ausgeschlossen. Das Tragen von Uhren, Ringen und Halsketten ist zu unterlassen. Das Verletzungsrisiko selbst bei einfachsten Stürzen wird gerade durch Tragen von Schmuck erheblich erhöht und wird gerne unterschätzt. Für die Teilnehmer gilt absolutes Fahrverbot, sofern sie vor und während der Veranstaltung Alkohol oder starke Medikamente zu sich nehmen. Der Genuss von Alkohol ist währen den offiziellen Veranstaltungen auf dem gesamten Streckengelände (also auch im Fahrerlager) für alle Anwesenden untersagt. Es ist vom Veranstalter nicht kontrollierbar wenn Anwesende Alkohol konsumieren, diese zu den Teilnehmern gehören oder nicht. Die Teilnehmer erklären ausdrücklich, dass sie auch vor der Veranstaltung Alkohol, Medikamente oder sonstige Stoffe, welche die Fahrtüchtigkeit während der Veranstaltung beeinträchtigen können, nicht eingenommen haben. Bei Verstössen gegen diese Erklärung, können die Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Veranstalter. Anweisungen der Instruktoren und deren Beauftragten sind zu befolgen. Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie andere Teilnehmer nicht durch ihr Verhalten gefährden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sein Fahrzeug nicht Dritten zur Verfügung zu stellen, die selbst keine Teilnahmebestätigung haben. Darüber hinaus wird der Teilnehmer sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen und hat den Teilnehmerbetrag für den nicht angemeldeten Fahrer in voller Höhe zu entrichten.
Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er von der Veranstaltung ohne Teilnahmegebühr-/Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt der steil-racing GmbH. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig oder grob fahrlässig bleibende Schäden an der Rennstrecke / an dem Platz / der Straße oder an den Einrichtungen der Rennstrecke / des Platzes/ der Straße, wird er in voller Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht.
Wenn ein Teilnehmer nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder regelwidrig verhält, kann er mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Tiere und Kinder sind auf dem gesamten Streckengelände zu beaufsichtigen. Insbesondere Katzen und Hunde sind während der Veranstaltung immer an der Leine zu führen. Das Begehen der Boxengasse ist sowohl mit Tieren wie auch mit Kindern während des Fahrbetriebes verboten. Ausgenommen davon sind natürlich minderjährige Teilnehmer welche von Team des Veranstalters betreut werden.
Grundsätzlich gilt für alle Teilnehmer und deren Angehörigen, sich gegenüber allen anderen Teilnehmern kameradschaftlich und hilfsbereit zu verhalten. Das steil-racing Team ist seit Jahren für freundschaftliche und kameradschaftliche Ambiente bekannt. Unfaires und auffallend unkameradschaftliches Verhalten kann im Extremfall ebenso zu Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Minderjährige Teilnehmer:
Grundsätzlich fördert die steil-racing GmbH auch unseren Nachwuchs womit eine Teilnahme von Minderjährigen ab dem 16. Lebensjahr möglich ist. Hierzu sind jedoch die Einwilligungserklärungen der oder des Erziehungsberechtigten sowie die Unterzeichnung des Haftungsausschluss notwendig. Die oder der Erziehungsberechtigte erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass das steil-racing GmbH Personal oder Teammitglieder wie Instruktoren dem Minderjährigen gegenüber weisungsbefugt in allen Belangen ist und dies dennoch für ggf. entstehende Schäden nicht haftbar gemacht werden können. Minderjährige dürfen ausnahmslos von Instruktoren des Veranstalters instruiert werden. Ein Freies Fahren ist nur nach Einwilligung des entsprechenden Instruktors und den Erziehungsberechtigten erlaubt.
5. Änderungen und Absagen durch den Veranstalter
Die steil-racing GmbH kann aus begründetem Anlass Programmänderungen vornehmen oder die entsprechende Veranstaltung bis eine Woche vor Beginn absagen. Ebenso wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Strecken- oder Platzbetreiber vom Vertrag zurücktritt. In diesen Fällen wird die gesamte Teilnahmegebühr zurückbezahlt.
Kurzfristigere Absagen oder Änderungen sind zulässig, wenn außerordentliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, welche ein vom Veranstalter nicht zu vertretendes Fahrrisiko darstellen. Bei schlechtem Wetter, Sturz oder sonstiger Fahrbeeinträchtigung seitens der Teilnehmer wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und dabei zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der Geschäftszeiten möglich ist. Massgebend für die Stornierungsfrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung. Bei Absage/Rücktritt des Teilnehmers gelten folgende Stornierungszeiten und -gebühren:
- mehr als 12 Wochen (84 Kalendertage) vor der Veranstaltung
=> Rückerstattung der Zahlung(en) abzgl. einer Aufwandsentschädigung von 10 Euro - mehr als 8 Wochen (56 Kalendertage) vor der Veranstaltung
=> Rückerstattung der Zahlung(en) abzgl. 10% als Stornierungsgebühren - mehr als 4 Wochen (28 Kalendertage) vor der Veranstaltung
=> Rückerstattung der Zahlung(en) abzgl. 50% als Stornierungsgebühren - mehr als 2 Wochen (14 Kalendertage) vor der Veranstaltung
=> Rückerstattung der Zahlung(en) abzgl. 80% als Stornierungsgebühren - weniger als 2 Wochen (14 Kalendertage) vor der Veranstaltung
=> keine Rückerstattung möglich
Erscheint ein Teilnehmer nicht zur vereinbarten Veranstaltung, wird dies gleichgesetzt mit einer Absage/Rücktritt unterhalb von 14 Tagen und entsprechend behandelt.
Falls ein Teilnehmer an einer Training bzw. Tour aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann, so ist ein kostenloser Abtritt an eine vom Teilnehmer benannten Person möglich. Diese Ersatzperson muss schriftlich vom genannten Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden. Die steil-racing GmbH kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn diese den Teilnahmebedingungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7. Fahrzeuge
Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung benutzten Fahrzeuges sein. Andernfalls übernimmt der Teilnehmer die Erfüllung eventuell anstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers durch die Anmeldung bei der Veranstaltung und stellt die steil-racing GmbH von jeglichen Ansprüchen frei. Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und den jeweiligen Lärmbestimmungen des Streckenbetreibers gerecht werden, ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Jedes Fahrzeug ist vor dem Befahren der Rennstrecke bei der technischen Annahme des Veranstalters zwecks Kontrolle der ordnungsgemässen Beklebung von Startnummer und Gruppenaufkleber sowie ggf. RFID Chip vorzuführen.
Diese technische Prüfung erfolgt NICHT. Diese Kontrolle ersetzt nicht die eigene Verantwortung an der technischen Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges durch den Teilnehmer. Für das Fahren auf der Rennstrecke mit strassentauglichen Fahrzeugen sind alle Glas- oder splittergefährdeten Teile (Blinke, Lampen…) abzunehmen oder blickdicht abzukleben. Bei Fahrzeugen mit Kunststoffgläsern an der Beleuchtung ist es empfehlenswert die Lampen abzuklemmen oder ggf. bei getrennten Lichtstromkreisen die Sicherung zu entfernen um eine Verformung durch Überhitzung zu vermeiden. Kennzeichen (Nummernschilder) sind ebenso möglichst zu demontieren oder zumindest mit Tape zusätzlich vor dem Abfallen zu sichern. Gleiches gilt für das Fahren mit Kameras, diese sind unbedingt mit Sicherheitsdraht oder Tape zusätzlich zur Standardbefestigung zu sichern. Ein Fahren mit Helmkameras oder Befestigungen am Körper des Fahrers ist aus Sicherheitsgründen ausdrücklich verboten.
Es sei erwähnt, dass auf Rennstrecken das Fahren mit herkömmlichen Kühlmitten wie Glykol nicht erlaubt ist. Zudem sind Ölablassschrauben wie auch Ölfilter und Öleinfüllschraube mit Sicherungsdraht zu sichern.
8. Veranstaltung
Die Teilnahme an den jeweiligen Besprechungen innerhalb der Gruppen ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Alle Veranstaltungen dienen zur Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und damit der Sicherheit. Das Gelände ist dabei exklusiv vom Veranstalter gemietet, jeder unangemeldete Verkauf von Reifen oder sonstigem Zubehör ist verboten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattung der Teilnahmegebühren erfolgen. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Strafgebühr in Höhe von 500,00 € mit gleichzeitigem Ausschluss von der Veranstaltung.
9. Film- und Fotorechte
Die steil-racing GmbH beauftragt im Normalfall einen professionellen Photographen. Mit der Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen müssen den AGB der steil-racing GmbH zugestimmt werden. Diese sehen auch vor, dass mit dem Betreten der Rennstrecke innerhalb des Veranstaltungszeitraumes stillschweigend eine Zusage zum Fotografieren der eigenen Person sowie die Veröffentlichung des Bildmaterials zu Werbezwecken erfolgen darf. Diese Zusage gilt auch für Drittpersonen welche den Teilnehmer begleiten. Die Bestätigung des Begleiters ist hierbei vom Teilnehmer vor Betreten der Anlage sicherzustellen. Das private Fotografieren, während den Veranstaltungen ist selbstverständlich erlaubt insofern die hergestellten Fotos und Filmaufnahmen nicht kostenpflichtig vermarktet werden. Zudem darf die steil-racing GmbH diese Aufnahmen zu Werbezwecken verwenden. Ein Filmen von Unfällen oder das Veröffentlichen von zufällig gefilmten Unfallszenarien ist zum Schutz der Betroffenen strengstens verboten und wird bei Verstoss zur Anzeige gebracht.
10. Sonstiges
Anfallender Sondermüll ist bei Veranstaltungen nach deren Ende vom Teilnehmer mitzunehmen. Insbesondere gilt dies auch für abgefahrene Reifen. Die Reifen werden bei der technischen Abnahme markiert. Sonstiger Müll ist an der Rennstrecke in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Ggf. gemietete Boxen sind zum angegebenen Zeitpunkt besenrein zu hinterlassen. Entstehende Kosten durch hinterlassene Reifen, Reinigung unsaubere Boxen etc. werden dem Verursacher in Rechnung gestellt oder ggf. von der Boxenkaution abgezogen.
Für den Umgang mit Kraft- und Schmierstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, Lagerung, Verfüllung usw.) Das Betanken der Fahrzeuge ist innerhalb der Boxen verboten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt. Die Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges durch Einsatz in verschiedenen Gruppen ist nach Absprache mit der Veranstaltungsleitung gestattet. Jeder Teilnehmer wird hiermit für Veranstaltungen der steil-racing GmbH verpflichtet, sich selbständig mit der jeweiligen Hausordnung der Rennstrecke vertraut zu machen.
11. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Wird eine Leistung nicht oder nur unvollständig erbracht, kann innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangt werden. Die Beanstandungen müssen unverzüglich der zuständigen Veranstaltungsleitung angezeigt werden. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Kann die Veranstaltungsleitung keine Abhilfe leisten, müssen die Beanstandungen unverzüglich möglichst schriftlich (Brief oder E-Mail) mitgeteilt werden. Auf Verlangen hat die zuständige Veranstaltungsleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Veranstaltungsleitung nicht. Bei berechtigten Mängeln kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den die steil-racing GmbH nicht zu vertreten hat. Der maximal mögliche Schadensersatz beläuft sich auf die Höhe des bezahlten Teilnehmerbeitrages.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Veranstaltungsleistung muss innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung bei der steil-racing GmbH schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Veranstaltung nach dem Vertrag enden sollte. Hat man solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die steil-racing GmbH die Ansprüche zurückgewiesen hat.
13. Pass- und Gesundheitsbestimmungen
Der Teilnehmer ist für das Mitführen der im Veranstaltungsland geforderten Ausweis- und Reisepapiere selbst verantwortlich. Auskünfte können beim jeweiligen Konsulat eingeholt werden.
Ebenso hat der Teilnehmer dazu Sorge zu tragen, dass er in gesundheitlich guter Verfassung ist und bei ggf. gesundheitlichen Problemen welche seine Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können, vom Fahrbetrieb Abstand zu halten. Sollte ein Schaden für sich selbst oder Dritten durch bewusste gesundheitliche Probleme entstehen ist dies als grob fahrlässig zu bewerten und kann zu Schadensersatz oder zu rechtlichen Konsequenzen führen.
14. Rücktrittskosten-Versicherung
Eine Rücktrittskosten-Versicherung ist im Teilnehmerpreis nicht eingeschlossen. Es wird empfohlen eine solche Versicherung privat abzuschliessen und sich hier genauestens zu erkundigen, welche Leistungen hier ersetzt werden können und welche Rücktrittsgründe hierzu akzeptiert werden.
15. Unfallversicherung
Das Entgelt pro Tag und Teilnehmer für die Tagesunfallversicherung setzt sich aus einer Versicherungsprämie von 10 EUR und einer Servicepauschale von 5 EUR zusammen. Da die Bestimmungen für Versicherungsvermittlungen in unterschiedlichen Ländern differieren können die Steuerbeträge je nach Austragungsland differieren.
16. Erklärung
Durch die Anerkennung bei Buchung auf der Website bestätigt der Teilnehmer, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Mit Eingang der Bestätigung der Buchung bei den Teilnehmern werden jene gegenüber den Beteiligten wirksam.
17. Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cham (Kanton Zug). Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Beteiligten werden die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahe kommen.