Unfallversicherung – die Unverzichtbare eines jeden Sportlers

Eine Unfallversicherung sollte jeder haben, Biker sollten nicht, sie müssen!

Hinweise zu den allgemeinen Unfallversicherungen

Heute ist es eigentlich normal, dass weitgehend alle Menschen grundsätzlich Unfall versichert sind. Auf der Arbeitsstelle ist das obligatorisch und das hat seinen Grund. In der Freizeit ist es leider eine freiwillige Angelegenheit und somit gibt es immer wieder Teilnehmer welche keine Versicherung haben. Denen empfehlen wir dringend zumindest eine Tagesversicherung für die gesamte Zeit des Training Events abzuschliessen. Natürlich erwarten wir keine Unfälle mit Invaliditätsgraden aber auszuschliessen ist ein Unfall leider nie. Besser ist es natürlich wenn man eine Ganzjahresversicherung abschliesst, immerhin fahren 99% unserer Teilnehmer auch das Jahr über auf der Strasse und das ist eben wesentlich gefährlicher als bei uns.

Aber Achtung:
Es gibt nach wie vor Versicherungen welche gewisse Freizeitaktivitäten ausschliessen. Unsere Trainings finden ohne Rennen statt und das hat seinen guten Grund. Als Sportfahrer- und Perfektionstraining veranstalten wir definitiv keine Fahrten mit dem Ziel des Erreichen der Höchstgeschwindigkeit. Genau das ist es aber was die meisten Versicherer in ihren Verträgen deutlich ausschliessen. Darüber sollten alle einmal nachdenken, welche sich gut versichert fühlen und dann gerade mal am letzten Nachmittag der Veranstaltung bei dem ein oder anderen Veranstalter das sagenumwobene Abschlussrennen mitfahren. Kollegen, das kann ein verdammt teurer Spass werden!

Nun wie auch immer, für alle diejenigen, welche sich ansonsten noch nicht umfangreich bzw. ausreichen um eine Unfallversicherung gekümmert haben, bieten wir die Vermittlung einer Tagesunfallversicherung an. Die Leistungen werden nachfolgend dargestellt.

Versicherungsleistungen:

Invaliditätsgrundsumme:            50.000 EUR

Leistung bei Vollinvalidität:       112.500 EUR (225% Progression)

Todesfallleistung:                          10.000 EUR

Versicherungsbedingungen:

findest Du hier!

Hinweise:

Die Invalidität muss:

  • innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
  • innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden.

Werden die zur Begründung von Invaliditätsansprüchen o. g. Fristen nicht eingehalten, so entfällt der Leistungsanspruch, ohne dass es auf das Verschulden des Versicherten ankommt. Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung entsteht erst ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 %.

Entgelt* für die Tagesunfallversicherung: 15 EUR pro Tag (je nach Land der Veranstaltung kann hierzu noch die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu kommen welche beispielsweise in Frankreich mit 20% beträgt)
*Die Zusammensetzung dieses Betrages können Sie aus Ziffer 15 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

Haftungsverzichtserklärung:

Es ist zwingend erforderlich, dass eine für das Event gültige Haftungsverzichtserklärung unterzeichnet wurde.